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Enteignet HORNBACH!

Montag, 20. Oktober 2008 19:56

Bis vor kurzem ließ sich in der Berliner Torstraße 166 das Haus der Vorstellung besichtigen und um dies vorwegzunehmen, nein, ich habe diesem Kunstevent nicht beigewohnt. Wohnen ist allerdings ein gutes Stichwort: Die HORNBACH Baumarkt AG rühmt sich, Initiator dieses “Projekts” zu sein. Versprechen sich Firmen vom üblichen Kunstsponsoring meist “nur” einen recht abstrakten Imagegewinn, hat HORNBACH die Hure Kunst längst in die Knie resp. die Baumarktkasse gezwungen:

Mit der “Torstraße 166 - Das Haus der Vorstellung” hat HORNBACH ein Projekt ins Leben gerufen, das die Vorstellungskraft der Menschen anregen soll. So zeigen in 12 Wohnungen internationale Künstler, was jenseits der standardisierten 3-Zimmer-Küche-Bad-Wohnkultur möglich ist. HORNBACH wünscht eine anregende Wohnungsbesichtigung und hofft, Sie nehmen ein paar Zentner Inspiration mit nach Hause.

Und in reklametypischer Redundanz ergänzt der Vorstandsvorsitzende Albrecht Hornbach:

HORNBACH freut sich, wenn auch Sie zu einer kurzen Wohnungsbesichtigung vorbeischauen, um sich zu Ihrem nächsten Umbau inspirieren zu lassen. Sie wissen ja, wo Sie alles dafür Notwendige samt Hilfestellung bekommen. In diesem Sinne: Viel Spaß bei der Ausstellung wünsche ich allen Heimwerkern und sonstigen Künstlern.

Es ist nicht diese Verächtlichmachung von Künstlern die mich ärgert, denn jene, die Schlange stehen um sich für kleines Geld von HORNBACH korrumpieren zu lassen, verdienen nichts besseres, als Heimwerkern untergeordnet zu werden. Es ist etwas anderes: Auf der Rückseite der 48seitigen, in unbescheidener Auflagen gedruckten, kostenlosen DIN A3 großen Tabloid-Zeitung zur Ausstellung, die - ganz nebenbei - HORNBACH zwei Seiten Werbung einräumt, 16 Mal beim Namen nennt und der zudem, fast hätte ich es vergessen, ein 64seitiges HORNBACH-Prospekt beiliegt, auf der Rückseite dieser Zeitung wird der Name des Frühsozialisten und Philosophen William Godwin geschändet (siehe Abb.).

So unverschämt, anmaßend und vulgär ist Baumarktreklame am Beginn des 21. Jahrhunderts. Und wie antwortet die Kunst des 21. Jahrhunderts? Eine, die die Enteignung HORNBACHs nicht (im übertragenen Sinn) fordert, ist keine - eine, die dies schaffte, wäre groß.

Thema: Allgemein, Kunst | Kommentare (0) | Autor: arndt

Hier werden Sie enteignet: ZiF PhotoAward

Mittwoch, 18. Juni 2008 2:37

Selten genug gibt es Fotowettbewerbe, die eine interessante Herausforderung für Fotografen darstellen. Kontrolle der Gewalt lautet das Thema des ZiF PhotoAward 2008 und bildet damit eine rühmliche Ausnahme:

Welche Rolle spielen Gewalt und ihre Kontrolle in Gesellschaften innerhalb und außerhalb Europas? Erleben wir Kontrollverlust oder Kontrollexzess, einen Rückgang von Gewalt oder Gewaltexzess? Wie formen und prägen Gewalt und Kontrolle unsere Wahrnehmung? In welchem Verhältnis stehen sie zueinander? Der ZiF PhotoAward 2008 sucht nach Bildern, die Antworten auf diese und angrenzende Fragen geben.

Liest man dann weiter, daß eine aus unterschiedlichen Fachdisziplinen zusammengesetzte seriöse Jury drei Geldpreise zwischen 250,- und 1000,- € vergibt und der Wettbewerb nicht etwa von Blackwater oder einem anderen privaten Gewaltdienstleister, sondern vom Zentrum für interdisziplinäre Forschung an der Universität Bielefeld ausgeschrieben ist, bilden sich vor dem inneren Auge bereits die ersten Ideen. Doch dem seltenen Glück der geistigen Anregung folgt rasch die Ernüchterung, wenn man einen Blick auf die Teilnahmebedingungen wirft:

Es können bis zu 5 Fotografien im Format 20 cm x 30 cm gedruckt auf hochwertigem Fotopapier, sowohl in Farbe als auch in Schwarz-Weiß, eingesandt werden. [...] Die Teilnehmer erklären sich einverstanden, dass mit der Einsendung der Besitz der Bilder an das ZiF übergeht.

Frei nach dem Motto “Wenn Sie uns schon Ihre Bilder schenken, werden wir Sie doch zumindest umsonst nutzen dürfen” gestaltet sich die weitere Expropriation total und gilt nicht etwa nur - in aller Bescheidenheit - für die prämierten Fotos:

Alle eingereichten Arbeiten dürfen für den Wettbewerb und publizistische Auswertung genutzt werden. Das ZiF hat insbesondere das Recht, die von der Jury zu diesem Zwecke ausgewählten Arbeiten auszustellen sowie in Zeitungen, Zeitschriften und anderen Publikationen zu veröffentlichen. Für diese Nutzung können die Teilnehmer keinen Anspruch auf ein Nutzungshonorar geltend machen. [Hervorhebungen von mir]

Aufmerksam auf diese unverschämten Bedingungen macht auch der Fotowettbewerbe-Blog von Ulla Schmitz (bzw. ihr Newsletter Fotografie). Das ZiF hielt es nicht für nötig, eine freundlich auf diese Umstände hinweisende E-Mail von mir zu beantworten. Im Gegensatz zum Jury-Mitglied Prof. Gottfried Jäger, der sich für den Hinweis bedankte und versprach, sich darum zu kümmern. Seine Antwort steht noch aus. Und bis dahin empfehle ich, die Klassiker der Enteignung, genauer der Eigentums-Kritik, Proudhon und Kropotkin zu lesen.

Nachtrag, 19.06.08:

Das ZiF hat nun doch reagiert und erläutert die Wettbewerbsbedingungen:

[...] Der ZiF-PhotoAward 2008 möchte Arbeiten prämieren, die ein bestimmtes Thema künstlerisch hervorragend darstellen. Dieser Wettbewerb verfolgt keinerlei kommerzielle Zwecke und ist für die Teilnehmer natürlich kostenlos. Lediglich für die Durchführung der Veranstaltung, deren Berichterstattung und eigene Veröffentlichungen in Bezug auf den Award benötigt das ZiF ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den Arbeiten. Das bedeutet, dass die Teilnehmer ihre Arbeiten selbstverständlich anderweitig nutzen und verwerten können. Sollten Arbeiten tatsächlich für weitere kommerzielle Zwecke außerhalb des Wettbewerbs genutzt werden, würde dies nur mit Zustimmung der Teilnehmer unter Abschluss einer gesonderten Vereinbarung erfolgen.

Die Formulierung, dass der Besitz der Bilder an das ZiF übergeht, bedeutet nicht, dass das ZiF sämtliche ausschließliche Nutzungsrechte daran erhält und frei in der Verwertung ist. Daran besteht auch kein Interesse. Aus Gründen der Minimierung des Verwaltungsaufwandes und angesichts heute einfacher und preiswerter (digitaler) Produktions- und Reproduktionstechniken der verhältnismäßig kleinen Bildformate (DIN A4) hielten wir die Nichtrücksendung der eingereichten Arbeiten für zumutbar. Die Teilnahme sollte nicht durch hohe Materialität (”Materialschlacht”), sondern allein aufgrund inhaltlich-konzeptioneller Qualität entschieden werden. Zur Vermeidung von Missverständnissen werden wir die Formulierungen im kommenden Jahr aber anpassen. [...]

Ich freue mich, daß die mehr als fahrlässigen Formulierungen so nicht gemeint waren, hiermit klargestellt sind und sich der Wettbewerb nun so darstellt, wie er mir bereits zu Anfang erschien: als eine interessante Herausforderung.

Thema: Allgemein, Bilder | Kommentare (0) | Autor: arndt